Aktuelles

Seit 1.1.2010 sind einige wesentliche Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) in Kraft getreten.

  1. Die „Ortsansässigkeit“ eines Verteidigers in § 141 StPO ist ersatzlos gestrichen worden.

    Dies bedeutet, dass Sie mich an jedem deutschen Gericht als Pflichtverteidiger benennen können und mich als Verteidiger auch bekommen.


  2. Im Falle einer Verhaftung steht Ihnen sofort ein Pflichtverteidiger zu.

    Bereits bei vorläufiger Festnahme durch die Polizei und schon bei der Vorführung vor dem Haftrichter - und zwar noch bevor dieser Sie vernimmt und über die Frage der Anordnung und des Vollzuges von Untersuchungshaft entscheidet - steht Ihnen sofort ein Pflichtverteidiger zu.

    Dies ist seit 2017 in § 141 Abs. 3 S. 4 StPO neu geregelt worden und wird bislang immer wieder von Richtern in der Praxis missachtet.

    Dies bedeutet, dass Sie mich sofort als Pflichtverteidiger bekommen können, wenn Sie schon bei der allerersten Vernehmung beim Richter (oder auch schon bei der Polizei) mich als Ihren Verteidiger benennen.

    Spätestens bei Anordnung von Untersuchungshaft - also in dem Moment, in welchem Sie in die JVA abgeführt werden sollen - steht Ihnen ohnehin ein Pflichtverteidiger zu.

    Dies ist seit 2010 in § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO geregelt.


  3. Der Haftrichter hat nunmehr die Möglichkeit, von dem Erfordernis der Erteilung einer Besuchserlaubnis abzusehen.

    Dies bedeutet in der Praxis, dass der Zugang von nahen Angehörigen, der Freundin oder Verlobten des Inhaftierten und anderen Personen, die den in Haft befindlichen Beschuldigten besuchen möchten, erleichtert wird.

    Bitte erfragen Sie in der Besuchsabteilung der jeweiligen Vollzugsanstalt (JVA) oder beim jeweiligen Amtsgericht - in der dortigen Geschäftsstelle des Haftrichters - ob von dem Richter bei Verhaftung angeordnet wurde, dass man den Inhaftierten auch ohne Besuchserlaubnis in der JVA besuchen kann.

    In einem solchen Fall kann der Inhaftierte nach Vereinbarung eines Termins mit der jeweiligen Justizvollzugsanstalt sofort besucht werden.